Online Publikums-Voting - Teilnahmebedingungen - Datenschutz:
Das Public-Voting zur „Steirischen Unternehmerin des Jahres 2025“ beginnt am Mittwoch, den 30.07.2025, 09:00 Uhr und endet am Samstag, den 30.08.2025, 21:00 Uhr.
Es kann explizit für eine der angeführten Unternehmerinnen abgestimmt/gevotet werden. Die Stimmabgabe ist online pro IP-Adresse nur einmal möglich.
Die bereitgestellten Informationen/Ihre Daten werden ausschließlich für die Ermittlung und Kontaktierung der Gewinnerin/Preisträgerin des Public-Votings in der Kategorie „Publikumspreis“ für „Die Steirische Unternehmerin des Jahres 2025“ verwendet und nach Votingende binnen zwei Wochen gelöscht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Teilnahmeberechtigt sind alle unbeschränkt geschäftsfähigen Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht erlaubt.
Die „Steirische Unternehmerin des Jahres 2025“ wird in 6 Kategorien vergeben. Hier handelt es sich um das Online-Voting für die 6. Kategorie, den Publikumspreis. Die Kandidatin, die die meisten Stimmen (votes) für sich verbuchen kann, erhält den Publikumspreis für „Die Steirische Unternehmerin des Jahres 2025“. Manipulationsversuche jeglicher Art werden durch das Löschen manipulierter Votings geahndet.
Teilnehmer/innen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder das Voting manipulieren, können von der Teilnahme am Voting mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.
WICHTIG: Die Wirtschaftskammer Steiermark/Frau in der Wirtschaft als Veranstalter dieser Preisverleihung ist bei Missbrauchsversuch durch Manipulationen dazu berechtigt, verdächtige Stimmangaben nicht zu berücksichtigen bzw. zu entfernen.
Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden oder entsprechende Korrekturen an der Rangliste vorgenommen werden. Die Wirtschaftskammer Steiermark/Frau in der Wirtschaft als Veranstalter dieser Preisverleihung ist dazu berechtigt, das Online Voting für den Publikumspreis zur „Steirischen Unternehmerin des Jahres 2025“ einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn ein Missbrauchsversuch durch Manipulationen festgestellt wird oder eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, Programmfehlern, Computerviren oder nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen. *